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Elternbeiträge

Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, Offenen Ganztagsschule und Kindertagespflege

Nach der Elternbeitragssatzung der Stadt Overath werden für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer Offenen Ganztagsschule und einer Kindertagespflege monatliche Beiträge erhoben.

Gebühren

Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern. Die Festsetzung der Elternbeiträge wird regelmäßig, spätestens bei Austritt des Kindes, vom Jugendamt der Stadt Overath überprüft.

Zu viel gezahlte Elternbeiträge werden zurückerstattet; Nachforderungen sind rückwirkend zu leisten.

 

Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer geänderten Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.


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