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Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft jeder Gemeinde; er enthält für die Zwecke der Aufgabenerfüllung alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistende Ausgaben und notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

In seiner Eigenschaft als Finanzierungsplan ist er für die Stadtverwaltung Overath im Innenverhältnis verbindlich. Ansprüche Dritter werden durch ihn jedoch  weder begründet noch aufgehoben.