Kosten
Die Kosten für das Schiedsverfahren sind nicht hoch.Die Gebühr für ein Schlichtungsverfahren beträgt 10,00 €. Wird ein Vergleich geschlossen: 25,00 €.
Zu diesen Kosten kommen noch die Kosten für die Schreibauslagen sowie die Portokosten für die Zustellung der Ladungen zur Schlichtungsverhandlung dazu.
Unter besonderen Umständen kann die Gebühr für das Schlichtungsverfahren von der Schiedsperson bis auf 40,00 € erhöht werden.
Der Antragsteller leistet bei der Aufnahme seines Antrags vor der Schiedsperson einen Kostenvorschuß von ca. 50 €. Ohne diesen Kostenvorschuss darf die Schiedsperson nicht tätig werden. Die Kosten des Schiedsamts (siehe oben) werden nach Abschluss des Schiedsverfahrens gegen den Kostenvorschuss abgerechnet.
Außerdem können noch Auslagen (z.B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen.
Schreibauslagen: pro angefangene Seite 0,50 €
Ordnungsgeld: 10,00 € bis 80,00 €
Telefongebühren: 0,50 €
Sollte der Antrag zurückgezogen werden, oder der Antragsteller kommt nicht zur Verhandlung, kann eine Verfahrensgebühr von 10,00 € berechnet werden. zurück


