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Sondernutzungserlaubnis

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.

Hierzu zählen u.a. die Aufstellung von Gerüsten, Containern, Autokränen, Turmdrehkrähnen oder Materiallagerungen.

Sondernutzungen auf Kreisstraßen im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises außerhalb der Ortsdurchfahrten bedürfen der Genehmigung der Kreisverwaltung.
Genehmigungsbehörde für die Bundes- und Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Gummersbach.

Die Nutzung der Straße zu anderen Zwecken (z.B. Plakatierung, Werbung, Durchführung von Veranstaltungen, Filmaufnahmen) bedarf ebenfalls einer Erlaubnis. Diese ist mit folgendem Formular zu beantragen:

Antrag Sondernutzungserlaubnis

Unterlagen

Formloser Antrag, evtl. Lageplan

Gebühren

Gebühren:

Abhängig vom Zeitraum und Größe der genutzten Fläche ab 40 €.

Rechtliche Grundlagen


§ 18 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG NRW)