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Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Ist ein Kind außerhalb einer Ehe geboren, muss die Vaterschaft amtlich festgestellt werden.

Die Vaterschaft kann festgestellt werden:

  • beim Jugendamt
  • beim Standesamt
  • durch Gerichtsbeschluss.

Ist der Kindesvater nicht bereit, die Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter Hilfe vom Jugendamt beanspruchen.