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Amtsvormundschaft

Das Jugendamt kann Vormund oder Pfleger eines minderjährigen Kindes werden.

Zu unseren Aufgaben zählen:

Amtsvormundschaften sowie bestellte Vormundschaften über Minderjährige
- gesetzlicher Amtsvormund als Vertreter des Kindes, bei Geburt eines Kindes
  unverheirateter Eltern, dessen Mutter minderjährig ist
- bestellter Amtsvormund als Vertreter des Kindes auf Anordnung des Gerichtes
- Adoptionsvormundschaft nach Einwilligung in die Adopition / Ruhen der elterlichen
  Sorge

Amtspflegschaften
- rechtliche Vertretung minderjähriger Kinder bei einzelnen Angelegenheiten der
  elterlichen Sorge

Vertretung Minderjähriger in Statusverfahren (Ergänzungspflegschaften)

Links ins WWW:
Informationen zur Vormundschaft