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Teilungsgenehmigung

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung.

Sofern ein neues Grundstück aus einem vorhandenen bebauten Grundstück abgetrennt werden soll, erfordert dies eine Teilungsgenehmigung. Erst dann kann die Teilungsvermessung (siehe rechts verwandte Services) durchgeführt werden.
Für unbebaute Grundstücke ist keine Teilungsgenehmigung erforderlich. In diesem Fall kann auf Wunsch ein sogenanntes Negativzeugnis erstellt werden.
Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt der Stadt Overath vorlegen zu lassen.
Gebührenerhebung:
Nach Verwaltungsgebührenordnung 50,00 bis 250,00 ¤ je bebautem, gebildetem Grundstück
Letzte Aktualisierung: 03.08.2011

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