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Abfallentsorgung

Abfall, Müll, Sperrmüll, Duales System, Grünabfälle, Sondermüll, Biomüll, Elektrogerät, Papier, Schadstoffmobil

Die Stadt Overath sammelt Restabfall und Abfälle zur Verwertung, die auf Grundstücken im Stadtgebiet anfallen, ein. Sie hält die hierfür erforderliche Logistik vor und stellt Abfallbehälter zur Verfügung.
Hierfür stehen folgende Gefäße zur Verfügung:
 
Graue Tonne
Alle Abfälle, die nicht der gelben Tonne, bzw. demgelben Sack, der Biotonne oder der grünen Papiertonne zugeordnet werden können.

Grüne Tonne
Zeitungen, Kataloge, Illustrierte, Prospekte Schulheft, Schreibpapier, Briefumschläge, Bücher, Papiertüten, Kartons, Zigarettenschachteln sowie Verpackungen aus Pappe und Papier (auch die mit dem grünen Punkt gekennzeichneten) gehören in die grüne Tonne. Größere Kartonagen dürfen in haushaltsüblichen Mengen neben die Papiertonne zur Abholung bereitgestellt werden.

Biotonne (braune Tone)
Sorgfältige Trennung aller Garten- und Küchenabfälle ermöglicht eine problemlose Aufbereitung organischer Abfälle zu hochwertigem Kompost.
Obst-, Speise- und Gemüsereste, Kartoffel- und Eierschalen, Kaffee und Teesatz, Papiertaschentücher, Laub, Rasenschnitt, Blumenerde, Hecken- und Baumschnitt gehören in die Biotonne.
Es dürfen bis zu 2 Strauchwerk-Bündel neben die Biotonne gelegt werden. Je Bündel 1m x 30cm, Aststärke max. 3cm.

Plastiktüten (auch die im Handel erhältlichen Plastiktüten für Biomüll) und Schadstoffe (Batterien) gehören NICHT in die braune Tonne.

Die Stadt Overath bietet für die Entsorgung von Gartenabfällen zusätzliche Biotonnen gegen Gebühr an.
 
Gelbe Tonne
Informationen zur gelben Tonne finden Sie hier.

Änderung der Abfallbehälter
Die Änderung der Abfallbehälter können Sie online über unser Serviceportal beantragen. Alternativ können Sie den unter "Formulare" zu findenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns einreichen können.

Standort der Abfallbehälter
Abfallbehälter dürfen nur zu den festgesetzten Abfuhrterminen frühestens am Vorabend ab 18:00 Uhr des Abfuhrtages an der öffentlichen Straße oder an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straße zur Entleerung aufgestellt werden. Sie sind so aufzustellen, dass sie den Fußgänger- und Straßenverkehr nicht beeinträchtigen oder gefährden. Die Behälter müssen so zur Entleerung herausgestellt werden, dass sie von der Straße aus zu sehen sind. Die Abfallbehälter müssen nach dem Entleeren unverzüglich wieder auf das Grundstück zurückgestellt werden.


Altkleidercontainer
Eine Liste der aufgestellten kommunalen Altkleidercontainer des BAV finden Sie hier.
 
Die Haushalte werden mit einer Regelausstattung an Abfallbehältern gem. § 11 der Satzung über die Abfallentsorgung ausgestattet. Auf Antrag kann eine Reduzierung des Restmüll-Behältervolumens vorgenommen werden, wenn der Abfallbesitzer/-erzeuger nachweist, dass durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung weniger Abfälle anfallen. Das entsprechende Antragsformular steht im rechten Randbereich zum Download bereit.

Ferner werden sämtliche anderen Leistungen, die im Zusammenhang mit einem ordnungsgemäßen Einsammeln von Abfällen erforderlich sind, angeboten: z. B.

Einsammeln von Sperrmüll,
Abfuhr von Elektrogroßgeräten
die Annahme von Sonderabfällen,
-  die Leerung von Straßenpapierkörben,
-  das Einsammeln wild abgelagerter Abfälle.

Die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle führt die Avea durch.

Hierzu ist das Stadtgebiet in Abfuhrbezirke eingeteilt. Die Einteilung der Bezirke und die Abfuhrtermine erfahren Sie hier
 
Darüber hinaus können Sperrmüll und Metallschrott kostenlos in der Annahmestelle der Firma Remondis GmbH Rheinland -Betriebsstätte Overath-, Hammermühle 41, 51491 Overath, montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 17.45 Uhr und Samstags von 8.00 Uhr bis 12.45 Uhr abgegeben werden.

Abfallberatung:
 
Informationen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung erhalten Sie bei der Abfallberatung des BAV:
im Internet www.bavweb.de
oder unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800/805 805 0
oder per E-Mail: abfallberatung@bavmail.de

Gebühren

Informationen zu den Gebühren für die Abfallentsorgung erteilen die Mitarbeiter/innen beim Steueramt.