Menü

Wohngeld plus-Gesetz

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.

Durch die neue Wohngeld-Reform haben deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld. Für die bestehenden Wohngeldhaushalte steigt die Höhe des Wohngeldes. Außerdem wird zur Entlastung bei den Heizkosten eine dauerhafte Heizkomponente eingeführt.

Wohngeld gibt es nicht nur als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind), sondern auch als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind).

Antragsflut bewältigen
Die Rechtsänderung führt zur einer Flut von Anträgen, auf die sich keine Kommune rechtzeitig vorbereiten konnte. Die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wird sich in Overath ggf. verdreifachen. Jeder eingereichte Antrag wird von der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Overath bearbeitet. Es ist jedoch mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden muss.

Wir bitten eindringlich darum von Rückfragen zum Sachstand der Bearbeitung abzusehen, damit die vorhandenen Mitarbeiterinnen die Anträge schnellstmöglich bearbeiten und Notfälle erkennen können!

Ich bekomme bereits Wohngeld. Was ändert sich ab 2023 für mich?
Laufende Wohngeldzahlungen, welche in das Jahr 2023 hinein bewilligt worden sind, werden auch über den Jahreswechsel hinaus weiter ausgezahlt. Sie müssen nichts tun! Sie brauchen keinen neuen Antrag zu stellen, weder für den zweiten Heizkostenzuschuss noch für die Neuberechnung des Wohngeldes ab Januar 2023. Der Rechtsanspruch auf das neue „Wohngeld Plus“ wird dadurch nicht verwirkt und automatisch ab Januar 2023 berücksichtigt.

Die Berechnung, das Erstellen der Bescheide und auch die Auszahlung des Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW vorgenommen. Das zuständige Landesministerium weist vorsorglich darauf hin, dass das Berechnungsverfahren zu Jahresanfang nicht sofort auf das neue Recht umgestellt werden kann. Bei laufenden Wohngeldzahlungen werden nach Umstellung des Programms, eine automatische Neuberechnung und Nachzahlungen vorgenommen. Zurzeit geht das Landesministerium davon aus, dass die Umstellung des Berechnungsverfahrens zum 01. April 2023 abgeschlossen sein soll. Ihre Ansprüche werden automatisch überprüft und die Höhe gegebenenfalls neu berechnet. Sie erhalten dann automatisch einen neuen Bescheid. Die Nachzahlungen sollten somit bei laufenden Wohngeldzahlungen im April 2023 ausgezahlt werden.

Ich beziehe noch kein Wohngeld - kann ich ab 2023 neu Wohngeld erhalten?
1.) Der Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen gibt einen genauen Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte. Anschließend können Sie sogar online den Wohngeldantrag stellen. Hinweis zur Nutzung: Die Stadt Overath ist unverändert einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet.

Hier finden Sie eine pdf-Datei mit einer Schritt für Schritt Anleitung zur Wohngeldberechnung und Antragsstellung vom Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und Digitalisierung.

2.) Zur Prüfung eines möglichen Wohngeldanspruches können Sie auch den Wohngeldrechner des Bundes nutzen. Eine Online-Antragsstellung ist hierüber leider nicht möglich.

Antragsverfahren
Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf schriftlichen Antrag gewährt werden kann. Sie können den Antrag schriftlich übersenden, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Für die Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Antragsstellung per Mail
Wir dürfen Sie bitten, uns Ihren vollständigen Antrag ausschließlich per PDF-Datei unter der E-Mailadresse: wohngeld@b43402b1f82c4efb9e8e69fc8c11a68coverath.de zukommen zu lassen.

2. Wohngeldantrag per Post:
Sie können Ihren Wohngeldantrag mit allen Unterlagen auch postalisch unter folgender Anschrift einreichen:

Stadtverwaltung Overath, Amt für öffentliche Sicherheit und Soziales, Wohngeldstelle, Burgholzweg 6, 51491 Overath

Der Antrag kann aber auch jederzeit in einen der Hausbriefkästen am Hauptamt oder der Dienststelle Burgholzweg 6 eingeworfen werden.

3. Online-Antragsstellung
Auch besteht die Möglichkeit unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW zu prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, kann man darüber auch direkt online einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen sind jedoch im Anschluss der Wohngeldstelle nachzureichen.

Was ist Wohngeld und wer hat einen Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
  1. der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder
  2. der zu berücksichtigten Miete oder Belastung und
  3. dem Gesamteinkommen.

Ausschluss vom Wohngeld
Folgende Personengruppen sind vom Bezug von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen:
  • Auszubildende und Studenten, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistung zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch haben oder im Falle eines Antrages hätten (auch dann, wenn die vorgenannten Leistungen nur deshalb nicht gezahlt werden, weil das eigene Einkommen oder das der Eltern die zulässige Höhe überschreitet).
  • Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII.
  • Bezieher von Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem SGB II
Vordrucke direkt:

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei allen Anträgen werden sämtliche Einkommensnachweise benötigt:

Zum Beispiel:
  • Verdienstbescheinigung nach Vordruck, oder
  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Elterngeldbescheid
  • Rentenbescheid
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Unterhaltsnachweis
  • BaföG- Bescheid
  • Krankengeldbestätigung der Krankenkasse
  • Bei allen Erstanträgen ist die Vermieterbescheinigung nach Vordruck erforderlich.

Fügen Sie ferner ggfls. ein Kopie des Personalausweises oder Passes mit Aufenthaltstiteln aller Bewohner der Wohnung bei (für Haushaltmitglieder aus Drittstaaten (nicht EU Staaten)

Vielen Dank Ihre
Wohngeldstelle der
Stadtverwaltung Overath